Allgemeine Geschäftsbedingungen      
 

A. Allgemeines
1.
Alle Angebote, Lieferungen und die Vergabe von Nutzungsrechten erfolgen ausschließlich
freibleibend und nicht exklusiv zu den nachstehenden Geschäftsbedingungen.
2.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur bei schriftlicher Bestätigung
durch die Agentur. Geschäftsbedingungen des Bestellers, auf die in Bestellformularen,
Lieferbestätigungen o.ä. verwiesen wird, wird hiermit widersprochen.
3.
Reklamationen, die den Inhalt der Sendungen betreffen, sind innerhalb von zwei Werktagen
nach Zugang des Bildmaterials beim Besteller telefonisch und binnen weiterer drei Werktage
in schriftlicher Form mitzuteilen; Reklamationen hinsichtlich technischer oder sonstiger
verdeckter Mängel binnen zehn Werktagen ab Entdeckung in schriftlicher Form. Bei
unterlassener derartiger Reklamation ist eine Haftung unsererseits für eventuell bereits
entstandene oder entstehende Kosten ausgeschlossen.
4.
Der Besteller hat bei der Bestellung, spätestens jedoch vor der technischen Nutzung der
Bilder, Art, Umfang und Sprachraum der beabsichtigten Nutzung anzugeben. Entsprechend
den Angaben des Bestellers erklärt die Agentur schriftlich ihr Einverständnis zur Nutzung des
gelieferten Bildmaterials.
Entsprechen die Angaben des Bestellers nicht der tatsächlichen Nutzungsart oder stimmt die
tatsächliche Nutzung nicht mit den Angaben des Bestellers überein, gilt das
Nutzungseinverständnis als nicht erteilt und ist die Agentur von Schadensersatzansprüchen
Dritter freigestellt.
5.
Geliefertes Bildmaterial bleibt stets Eigentum der Agentur /Urheber. Es wird ausschließlich
vorübergehend und zum Erwerb von Nutzungsrechten i.S.d. Urheberrechts zur Verfügung
gestellt.
Bildmaterial, an dem der Besteller Nutzungsrechte erworben und/oder seine
Verwendungsabsicht bekundet hat, ist innerhalb von 90 Tagen nach Empfang
zurückzugeben, unabhängig davon, ob der Besteller es tatsächlich genutzt hat oder nicht.
Durch die Leistung von Schadensersatz und/oder Vertragsstrafe, welche nach diesen
Bedingungen berechnet werden, erwirbt der Besteller weder Eigentum noch Nutzungsrechte
am Bildmaterial.
7.
Bildmaterial, an dem der Besteller keine Nutzungsrechte erwerben möchte bzw. erworben
hat, ist innerhalb der auf dem Lieferschein genannten Frist zurückzugeben
8.
Für alle Bildlieferungen werden Bearbeitungsgebühren und Versandkosten berechnet, die
sich aus Art und Umfang des entstandenen Aufwandes ergeben. Ebenso berechnen wir für
die Beschaffung von Fremdmaterial und Informationen Vermittlungs- bzw.
Informationsgebühren, die sich aus Art und Umfang des entstandenen Aufwandes ergeben.
Eine Verrechnung mit eventuellen Nutzungshonoraren kann nicht erfolgen. Mit der
Bezahlung der Bearbeitungsgebühren erwirbt der Besteller weder Nutzungs- noch
Eigentumsrechte.

B. Honorare
1.
Jede Nutzung unseres Bildmaterials ist honorarpflichtig. Dies gilt auch bei Verwendung eines
Bildes als Vorlage für Zeichnungen, Karikaturen, nachgestellte Fotos, bei Verwendung für
Layoutzwecke und Kundenpräsentationen sowie bei Verwendung von Bilddetails, die mittels
Montagen, Fotocomposing, elektronischen Bildträgern oder ähnlichen Techniken Bestandteil
eines neuen Bildes werden.
2.
Honorare sind Vor Verwendung zu vereinbaren. Sie richten sich nach Medium, Art und
Umfang der Nutzung, die uns anzugeben sind. Erfolgt keine Honoraranfrage durch den
Besteller oder keine sonstige Honorarvereinbarung, wird automatisch nach den jeweils
geltenden Honorarsätzen der Agentur berechnet. Macht der Besteller keine genauen
Angaben, ist die Agentur berechtigt, ein Pauschalhonorar anzusetzen.
Alle Honorarangaben in Angeboten, Preislisten und sonstigen Unterlagen verstehen sich
stets netto ohne Mehrwertsteuer und Künstlersozialversicherungsabgabe.
3.
Für Fotomodell-, Luft-, Unterwasser-. Expeditionsaufnahmen und sonstige unter
ungewöhnlichen Umständen und Kosten entstandene Fotos wird grundsätzlich ein Aufschlag
zum Grundhonorar des jeweiligen Verwendungszwecks berechnet.
4.
Die Honorare gelten nur für die einmalige Nutzung für den angegebenen Zweck, Umfang
und Sprachraum. Jede weitere Nutzung ist erneut honorarpflichtig und bedarf unserer
vorherigen schriftlichen Zustimmung.
5.
Wird ein bebildertes Objekt (wie z.B. ein Buch, ein Plattencover, ein Prospekt etc.) in einem
neuen Medium abgebildet, So ist für das darauf erkennbare Fotomotiv erneut Honorar fällig,
unabhängig Von bereits honorierten Nutzungsrechten für das gleiche Bild im ursprünglichen
Verwendungszusammenhang.
Dies gilt insbesondere bei der Nutzung zu Werbezwecken. Der Verwender hat die
Bildagentur über den neuen Verwendungszweck zu informieren und sich die Zustimmung zur
Nutzung schriftlich erteilen zu lassen.
6.
Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen
mindestens einen Aufschlag Von. 50% des jeweiligen Grundhonorars.
7.
Sobald der Besteller bekundet hat, dass er das gelieferte Bildmaterial ganz oder teilweise
nutzen will, ist die Agentur berechtigt, ihm die Vergabe Von Nutzungsrechten in Rechnung
zu stellen, auch wenn die Veröffentlichung oder sonstige Nutzung noch nicht erfolgte.
8.
Zur Entscheidung über den Erwerb Von Nutzungsrechten übersandtes Bildmaterial
(Auswahlsendung) wird ohne Berechnung Von Blockierungsgebühren längstens innerhalb der
auf dem Lieferschein genannten Frist zur Verfügung gestellt. Ausnahmen müssen im
Einzelfall vereinbart werden Cs. Buchstabe E3).
Bildmaterial, an dem der Besteller Nutzungsrechte erworben und/oder der Agentur
gegenüber eine Nutzungsabsicht bekundet hat, wird ohne Berechnung Von
Blockierungsgebühren längstens 90 Tage nach Erhalt zur Verfügung gestellt. Ausnahmen
müssen im Einzelfall vereinbart werden (s. Buchstabe E3).
9.
Falls die vorgesehene Veröffentlichung oder sonstige Verwendung nicht erfolgt, kann ein
bereits bezahltes Honorar nicht zurückerstattet werden.
10.
Honorarzahlungen müssen immer unter der Angabe der Kundennummer, Bildnummer
(Bildleitzahl) und dem Namen des Urhebers geleistet werden. Ohne diese Angaben wird eine
zusätzliche Aufwandsentschädigung erhoben, die sich nach dem Umfang des zusätzlichen
Aufwandes richtet.
Außerdem ist uns bei der Abrechnung genau anzugeben, welches Bild in welcher Publikation
an welcher Stelle verwendet wurde.

C. Verfügungsbeschränkung, Haftung, Verwertungs- Urheberrechte
1.
Alle Bildvorlagen sind wie Originale zu behandeln. Grundsätzlich wird nur das Nutzungsrecht
am fotografischen Urheberrecht übertragen. Das gilt insbesondere für Bildvorlagen, die vom
Bildinhalt her einem weiteren Urheberschutz unterliegen (z.B. Werke der bildenden und
darstellenden Kunst). Die Ablösung der weiteren Urheberrechte sowie die Erwirkung von
Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen usw. obliegt dem Verwender.
Die Fotos werden von der Agentur nur zur vertragsgemäßen Nutzung zur Verfügung gestellt
und sind nach erfolgter Verwendung sofort zurückzugeben. Die vertraglich eingeräumten
Rechte gelten nur für die einmalige Verwendung im vereinbarten Umfang. Wiederholungen
oder sonstige Ausweitungen der ursprünglich eingeräumten Nutzungsrechte sind nur mit
unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung erlaubt.
2.
Eine Entstellung des urheberrechtlich geschützten Werkes durch Abzeichnen,
Nachfotografieren, Fotocomposing oder elektronische Hilfsmittel ist nicht gestattet.
Ausnahmen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
Tendenzfremde Verwendungen und Verfälschungen in Bild und Wort sowie Verwendungen,
die zur Herabwürdigung abgebildeter Personen führen können, sind unzulässig und machen
den Verwender schadensersatzpflichtig.
3.
Die Weitergabe des Bildmaterials oder die Weitergabe von Nachdruckrechten an Dritte ist
nicht gestattet. Ebenso sind Dia-Duplizierungen und die Fertigung Von Internegativen,
Reproduktionen und Vergrößerungen für Archivzwecke des Bestellers sowie die Weitergabe
derselben an Dritte nicht gestattet. Sonderfälle bedürfen unserer schriftlichen Genehmigung.
Der Besteller ist verpflichtet, uns Auskunft zu erteilen, ob und in welchem Umfang er
dupliziert hat oder sonst Vorlagen für eigene Archivzwecke gefertigt hat.
4.
Digitale Speicherung, Weiterverwendung und Bearbeitung der gelieferten Bilder ist ohne
Zustimmung der Agentur untersagt. Die digitalen Bilddaten sind nach Ausübung der
eingeräumten Nutzungsrechte vom Verwender auf seinen Rechnern und allen externen
Datenträgern zu löschen.
5.
Die Verwendung von gelieferten Bildern in Onlinediensten (Internet) bedarf der Zustimmung
der Agentur und muss gesondert honoriert werden.
6.
Der Verwender ist zur Beachtung der publizistischen Grundgesetze des Deutschen Presserats
(Pressekodex) verpflichtet. Der Verwender bzw. Besteller trägt die Verantwortung für die
Betextung. Für eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts oder des
Urheberrechts durch eine abredewidrige oder sinnentstellte Verwendung von Bild und Text
übernehmen wir keine Haftung. Bei Verletzung solcher Rechte ist allein der Verwender
etwaigen Dritten gegenüber schadenspflichtig.
7.
Die Veröffentlichung von Abbildungen bekannter Persönlichkeiten kann nur mit deren Namen
oder redaktionell erfolgen.
8.
Wir behalten uns die Übertragung von Zweitrechten an Verwertungsgesellschaften
ausdrücklich vor und erkennen Klauseln, nach denen mit der Annahme eines Honorars die
Wahrnehmung weiterer Rechte ausgeschlossen sein sollte, nicht an.

D. Urheberrecht / Belegexemplar
1.
Wir verlangen unter Hinweis auf § 13 UrhG ausdrücklich einen Agentur und Urhebervermerk,
und zwar in einer Weise, dass kein Zweifel an der Zuordnung zum jeweiligen Bild bestehen
kann. Sammelbildnachweise reichen in diesem Sinne nur aus, sofern sich aus diesen
zweifelsfrei Zuordnung zum jeweiligen Bild vornehmen lässt. Der Verwender hat die
Bildagentur von aus der Unterlassung der Urhebervermerke resultierenden Ansprüchen
Dritter freizustellen.
2.
Ziffer 1 gilt auch für Werbung, Einblendungen in Fernsehsendungen und Filmen oder andere
Medien, falls keine ausdrückliche Sondervereinbarung getroffen wurde.
3.
Soweit vorstehend nicht besonders aufgeführt, unterliegt jegliche Nutzung den
Bestimmungen des deutschen Urheberrechts.
4.
Von jeder Veröffentlichung im Druck sind uns gem. § 25 Verlags mindestens ein
vollständiges Belegexemplar unaufgefordert und kostenlos zuzuschicken.

     
         
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